Der Assekuranzmakler arbeitet auf der Grundlage des § 93 HGB und ist wegen seiner Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften der natürliche Bundesgenosse seiner Kunden und treuhänderischer Sachverwalter ihrer Versicherungsinteressen.
Der Makler unterscheidet sich von anderen Versicherungsvermittlern vornehmlich dadurch, dass er nicht Versicherungen vertreibt, sondern grundsätzlich die gesamte Risikosituation eines Kunden betrachtet und immer im Sinne seines Kunden eine vollumfängliche Lösung anstrebt.
Grundlage für eine seriöse Beratung ist immer zuerst eine umfassende Risikoanalyse. Erst dann berät der Makler seine Kunden zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und ermittelt das jeweils beste Preis-Leistungsverhältnis.
Bei der Suche nach der optimalen Lösung kann er dabei auf ein umfangreiches Produktsortiment des gesamten Marktes zurückgreifen.
Der Makler übernimmt für eventuelle Beratungsfehler auch die Haftung.
Der Makler hat laut BGB § 168 Vertretungsmacht für den Versicherungsnehmer und Vollmacht in Form eines Maklerauftrages. Der Makler handelt immer im Namen seiner Kunden.
Der Makler ist ein von den Parteien des Versicherungsvertrages rechtlich und wirtschaftlich ungebundener Berater und kann dadurch die Interessen seiner Kunden nachhaltig vertreten.
Fazit: Durch seine Vergleichsmöglichkeiten kann der Makler die Interessen seiner Kunden vertreten und das Preis-Leistungsverhältnis optimieren.
Der Einfirmenvertreter ist gemäß § 84 HGB Handelsvertreter einer Versicherungsgesellschaft und damit betraut, Versicherungsverträge abzuschließen.
Der Vertreter ist an die Weisungen eines Versicherers gebunden. Der Einfirmenvertreter berät seine Kunden und vermittelt nur die Produkte eines Versicherers. Der Bundesgerichtshof hat den Einfirmenvertreter als "Auge und Ohr des Versicherers" bezeichnet.
Der Einfirmenvertreter übernimmt für seine Beratung keine persönliche Haftung, da der Versicherer ihn hiervon freistellt.
Der Einfirmenvertreter hat keine Vertretungsmacht für den Versicherungsnehmer.
Der Einfirmenvertreter ist ein von einer Gesellschaft abhängiger Versicherungsvermittler.
Fazit: Ein objektiver Marktvergleich ist nicht möglich, weil nur Produkte eines Versicherers angeboten werden.